Die Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbH (TBG) betreibt als Eisenbahninfastrukturunternehmer Schienenwege und Serviceeinrichtungen im Bereich des Tegernseer Tals. Die TBG stellt diese Einrichtungen den Zugangsberechtigten zur Verfügung.
Die Nutzung der Schienenwege erfolgt auf Basis der Schienennetz.Benutzungsbedingungen (SNB), die Nutzung der Serviceeinrichtungen auf Basis der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS).
Voraussetzung für die Nutzung der Infastruktur ist der Abschluss des Grundsatz-Infastruktur-Nutzungs-Vertrag (GINV) und die Erfüllung der darin und in den Anlagen genannten Bedingungen.
GINV und Anlagen
- Gültig ab 13.12.2020: Grundsatz-Infrastruktur-Nutzungsvertrag (GINV 2012)
- Gültig ab 13.12.2020: Verzeichnis der Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
- Gültig ab 13.12.2020: Verzeichnis der verbindlichen betrieblichen-technischen Regelwerke
- Gültig ab 13.12.2020: Verzeichnis der Ansprechpartner
- Gültig ab 13.12.2020: Infrastrukturnutzungsbedingungen Allgemeiner Teil (*)
- Gültig ab 15.12.2024: Infrastrukturnutzungsbedingungen Besonderer Teil (*)
- Gültig ab 14.12.2025: Infrastrukturnutzungsbedingungen Besonderer Teil (*)
- Gültig ab 13.12.2020: Infrastrukturbeschreibung (*)
- Gültig ab 15.12.2024: Liste der Entgelte
- Gültig ab 14.12.2025: Liste der Entgelte
Betrieblich-Technisches Regelwerk
- FV-NE Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen
- SbV der TBG Sammlung betrieblicher Vorschriften der TBG
- ÖRil der TBG Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal
- BUVO-NE Betriebsunfallvorschrift für NE
- VDV 753 Eisenbahnfahrzeugführerscheinrichtlinie
- VDV 754 Mitarbeiteranforderungen bei NE-Bahnen
- VDV 755 die Streckenkenntnis-Richtlinie
Netzzugangsrelevante Regelwerke sind mit (*) gekennzeichnet!
Die zentrale Bereitstellung betrieblich-technischer Regelwerke für Schienennetz-Nutzungsbestimmungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) finden Sie hier: https://vdv-regelwerke.de/