Liebe Fahrgäste,
herzlich willkommen auf unseren Bahnhöfen!
Wir möchten, dass Sie sich bei uns als unser Gast wohl und sicher fühlen. Deshalb beachten Sie bitte folgende Regeln in unseren Bahnanlagen, den Bahnhöfen, auf den Bahnsteigen, in den Wartehallen und auf den Vorplätzen der Tegernsee Bahn:
Bitte beachten Sie:
- Halten Sie am Bahnsteig immer ausreichend Abstand zur Bahnsteigkante und zum Gleis.
- Beachten Sie eventuell vorhandene Markierungen auf den Bahnsteigen und Warnschilder.
- Treten Sie erst nach Halt eines Zuges an die Bahnsteigkante heran.
- Achten Sie grundsätzlich auch auf Kinder, damit diese sich nicht in Gefahr bringen.
- Sichern Sie die auf den Bahnsteig mitgeführten Gepäckstücke und Kinderwagen gegen Wegrollen.
- Bewahren Sie beim Einsteigen Ruhe und steigen Sie der Reihe nach ein. Achten Sie auf sicheren Tritt beim Ein- oder Aussteigen in den bzw. aus dem Zug. Drängeln Sie nicht.
- Auf Rampen und Zugängen gehen Sie bitte immer möglichst rechts.
- Führen Sie Hunde im Bahnhof und auf den Vorplätzen immer angeleint. Hunde mit hoher Aggressivität müssen darüber hinaus einen geeigneten Maulkorb tragen. Die Beseitigung von Verschmutzungen durch Hunde werden in Rechnung gestellt.
Nicht gestattet ist:
- Überschreiten der Gleise in den Bahnhöfen, an den Haltepunkten und auf der freien Strecke der Tegernsee Bahn außerhalb der öffentlichen und gekennzeichneten Fußwege und der Verkehrsflächen.
- Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen. - Beschriften, Besprühen, Bemalen, Verschmutzen, Beschädigen oder Missbrauchen von allen Bahneinrichtungen und fremdem Eigentum. Für absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen stellen wir neben den entstandenen Reinigungskosten ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 100 Euro in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen durch Hunde.
- Missbrauch von Notruf- und Sicherheitseinrichtungen
- Versperren von Flucht- und Rettungswegen
- Fahren, Rollen mit Kraftfahrzeugen, Kleinstfahrzeugen, Zweirädern (motorisiert u. unmotorisiert), Kickboards, Skateboards, Inlineskates sowie weiteren ein- oder auch zweispurigen Fahrzeugen auf den Zugängen und Bahnsteigen. Nur das Schieben oder Tragen ist erlaubt.
Ausnahme: Schwerbehinderte Reisende mit Merkzeichen „G“ dürfen orthopädische Hilfsmittel nutzen. - Abstellen von Kraftfahrzeugen, Kleinstfahrzeugen, Zweirädern (motorisiert u. unmotorisiert) und allen anderen rollenden Fahrzeugen an Zugängen, auf Bahnsteigen und außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen. Im Fall einer Zuwiderhandlung behalten wir uns die sofortige Entfernung vor. Entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
- Ballspielen auf dem gesamten Gelände
- Sitzen, liegen und schlafen auf dem Boden, auf dem gesamten Bahngelände, insbesondere im Wartebereich, auf Treppen, den Zugängen und den Bahnsteigen.
- Aufenthalt in den Wartehallen, wenn er nicht im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Reise steht.
- Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen und Kaugummis außerhalb der vorgesehenen Behälter sowie in die Gleisbereiche.
- Durchsuchen von Abfallbehältern.
- Fliegen von Drohnen in- und außerhalb des Bahnhofs (innerhalb des gesetzlich definierten Sperrbereiches)
- Betteln und Belästigen von Personen.
- Konsum von Alkohol auf dem gesamten Gelände; ausgenommen hiervon sind die Freischankflächen der Kioske.
- Rauchen, einschl. E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. Zigarettenreste müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden.
- Der Handel und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln.
- Lärmbelästigung und lautes Abspielen von Musikgeräten.
- Füttern von Vögeln, Nagetieren und anderen Wildtieren.
- Einsatz von Stativen, Beleuchtungstechniken und anderen beweglichen Aufbauten
- Feuer, Abbrennen, sowie Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen. Im Fall einer Zuwiderhandlung werden Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einsatz der Feuerwehr) und eventuelle Folgeschäden in Rechnung gestellt
Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung der Tegernsee-Bahn gestattet:
- Durchführen von Werbemaßnahmen (z. B. Verteilen von Produkten, Warenproben oder Prospekten).
- Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem auf den Vorplätzen, in den Wartehallen, auf den Bahnsteigen und Zuwegungen zu den Bahnsteigen und in den übrigen Bereichen des Bahnhofes.
- Anbringen von Plakaten und Aushängen.
- Verkauf und Verteilen von Waren und ähnlichem.
- Live-Musik, Auftritte und andere Veranstaltungen.
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge auf Bahnsteigen und Zuwegungen zu den Bahnsteigen müssen bei der zuständigen Behörde gemäß § 14 Versammlungsgesetz angemeldet werden und sind darüber hinaus nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet.
• Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen.
• Durchführen von Befragungen und Sammelaktionen.
Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbH.
Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.
Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise!
Ihre Tegernsee Bahn
Tegernsee, im März 2024
V.i.S.d.P: Dr. Michael Bourjau, www.tegernsee-bahn.de
Unsere Hausordnung zum Herunterladen.